TrustpilotTrustpilot4,3 / 5,0von 201+ Bewertungen
Wir sind persönlich für Sie da: Mo–Fr. von 7–22 Uhr phone 0228 9550-160 mail kundendienst@privacyxperts.de

Der Datenschutz-Planer 2026

Alle täglichen Datenschutz-To-Dos schon am Morgen erledigt!

Mit Checklisten und Anleitungen - Für blitzschnelle Antworten auf die wichtigsten DSGVO-Fragen.

  • Ein Notizbuch zum Planen Ihrer Aufgaben im Datenschutz - schnelles, gründliches Abhaken tagesaktueller Aufgaben
  • DSGVO-Fragen im Handumdrehen gelöst - Klare Antworten auf einen Blick 
  • Hilfreiche Checklisten zum Gegenprüfen - z.B. für Notfallmanagement oder Dienstleisterverträge 
  • Auch für neue Datenschutzbeauftragte perfekt geeignet: Mit dem Datenschutz-Planer gelingt der Start direkt!

Werfen Sie einen Blick in Ihren zukünftigen Alleskönner:

Die Lösung für absolut sicheren und zeitsparenden Datenschutz finden Sie in diesem Datenschutz-Planer!

Ein Buch zum Notieren und Lösen Ihrer Aufgaben. Durch die Checklisten und Prüfschemata haben Sie die Lösung zum Erledigen Ihrer Aufgaben direkt zur Hand.

Platz für tagesspezifische To-Dos, die man wirklich an einem Tag erledigt und abhakt. So gehen Sie mit einem freien Kopf in den Feierabend.

3 Fälle aus der Praxis: So nutzen Sie den Datenschutz-Planer

Fall 1: Sie sind gerade erst Datenschutzbeauftragter geworden und wollen, dass Ihr Einstieg reibungslos verläuft?

Mit diesem Masterplan – „To-Dos für das erste halbe Jahr“ – wissen Sie jederzeit, was zu tun ist. So geht nichts schief!

Ob Sie Informationen beschaffen, Sensibilität vermitteln oder erste Kontrollen durchführen wollen…All das finden Sie in einer kompakten Checkliste, mit der Sie nichts übersehen.

JA! Ich möchte meine ersten 6 Monate, ohne Angst vor Fehlern, mit Leichtigkeit bestehen. Ich sichere mir dazu den Datenschutz-Planer mit allen wichtigen To-Dos des ersten halben Jahres GRATIS!

Fall 2: Wie gut ist Ihr Notfall-Plan?

Mit dieser 15-Punkte-Checkliste zur Notfallorganisation stellen Sie ab sofort sicher, dass alle Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen im Fall der Fälle richtig reagieren.

Stellen Sie sich bitte einmal vor:

Eine Phishing-Mail landet im Postfach einer Ihrer Mitarbeiter. Unwissentlich wird diese geöffnet. Diese E-Mail, scheinbar von einem vertrauenswürdigen Absender, enthält einen infizierten Anhang, der bei Öffnung wichtige Daten verschlüsselt, etwa die Outlook-Datendatei mit dem E-Mail-Postfach. Eine Katastrophe, in der Sie als Datenschutzverantwortlicher schnell handeln müssen.

Die Checkliste zur Notfallplanung hilft Ihnen dabei, einen kühlen Kopf in Notfall-Situationen zu bewahren und an alles Wichtige zu denken

Hier geht es zu Ihrer 15-Punkte-Checkliste, mit der Sie alle wichtigen Aspekte zu Notfallplanung Kästchen für Kästchen einfach abhaken können.

Aber nicht nur das. Der „Datenschutz-Planer“ hält auch jede Menge anderer Checklisten für den Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter bereit, wie:

  • Frühjahrsputz – Inventur Hard- und Software: Diese Dinge sollte jedes Unternehmen mindestens 1-mal im Jahr überprüfen!
  • Anforderungen die Sie mit Dienstleistern vertraglich regeln sollten! – Wenn Informationen nicht innerhalb Ihres Unternehmens verarbeitet werden, ist der Dienstleister unbedingt zu verpflichten.
  • Bestandsaufnahme im Datenschutz! – Prüfen Sie, ob Ihre Prozesse datenschutzrechtlich top aufgestellt sind und entdecken Sie Stolperfallen in Minuten.
  • Gespräche gut vorbereiten und Führen: So überzeugen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter vom Thema Datenschutz
  • Datensicherheit auf Reisen! Ihre Mitarbeiter sind auf Veranstaltungen oder Geschäftsreisen unterwegs. Mit diesen Top-Tipps gelingt Datenschutz auf Reisen.

Und zahlreiche andere Checklisten, die Ihnen Ihren Datenschutz-Alltag um ein Vielfaches erleichtern.

Fall 3: Sie sind auf dem Weg in den nächsten Präsenztermin, plötzlich ruft der Geschäftsführer Sie an

Bis Sie den Laptop aufgeklappt, sich angemeldet und Ihr OneNote geöffnet haben, würden Minuten vergehen. Sie haben zum Glück Ihren Datenschutz-Planer direkt zur Hand. In weniger als 3 Sekunden öffnen Sie, dank des Lesezeichens, Ihren Planer an der richtigen Stelle und notieren sich, dass Sie ihm später die benötigte Auskunft übermitteln.

Rauf auf den Planer, raus aus dem Kopf – Sie können sich mental nun voll und ganz auf das anstehende Meeting konzentrieren.

Platz für tagesunspezifische Notizen

Im Meeting selbst möchten Sie wichtige Änderungen mit Blick auf die die Umstellung auf ein neues Rechnungsformat handschriftlich notieren, damit Sie es leichter in Erinnerung behalten. Auch dafür ist gesorgt. Der Datenschutz-Planer enthält neben Feldern für Ihre Tages-To-Dos designierte -Seiten für übergreifende und Meetingbezogene Notizen.

Warum noch Papier-Notizbücher nutzen,
wenn es OneNote und Co. gibt?

Liebe Leserin, lieber Leser,

„ich erledige schon seit 10 Jahren alles digital“, entgegnete einer unserer Autoren irritiert, als ich ihm unseren Datenschutz-Planer aus Papier vorstellte – so, als wäre ein analoges Notizbuch in Zeiten von OneNote, Outlook und Co. heutzutage komplett überflüssig.

Handschriftliche Notizen merkt man sich leichter

Verfechter des klassischen Papier-Notizbuchs – wie ich es bin – hätten an dieser Stelle aber gute Argumente für das scheinbar antiquierte Modell vorzuweisen:

  1. Das Schreiben per Hand fördert die Informationsverarbeitung, da man aus Zeitgründen meist filtert, reflektiert und in eigenen Worten zusammenfasst.
  1. Handgeschriebene Notizen bleiben eher im Gedächtnis hängen, insbesondere dann, wenn sie mit kleinen gemalten Skizzen versehen sind.
  1. Handgeschriebene To-do-Listen entlasten das Gedächtnis, denn der Überblick bleibt im wahrsten Sinne des Wortes erhalten, da Sie die Aufgaben sehen. So bewahren Sie einen freien Kopf und können sich auf Ihre aktuelle Aufgabe konzentrieren.

Entlasten Sie Ihr Gedächtnis und sichern Sie sich jetzt Ihr Gratis-Exemplar des Datenschutz-Planers.

Ich streite die Vorteile digitaler Organisationstalente gar nicht ab, denn auch ich möchte sie in meinem Arbeitsalltag nicht mehr missen – und würde ohne die praktische Outlook-Erinnerungsfunktion in der Terminflut versinken.

Aber zusätzlich zu den digitalen Helfern, genieße ich die Vorzüge eines guten alten Papiernotizbuchs, in dem ich täglich meine To-dos festhalte – und sie im besten Fall abends einfach durchstreichen oder abhaken kann.

In diesem Sinne, einen schönen Feierabend!

Herzliche Grüße
Ihr

Michael Jodda,
Bereichsleiter „PrivacyXperts“


PS: Dieses Notizbuch ist mehr als ein Notizbuch, weil es neben dem Planer noch Checklisten, wichtige To-Dos und Informationen enthält, die für den Arbeitsalltag als Datenschutzbeauftragter unverzichtbar sind.

„Wieso schenken Sie mir diesen Datenschutz-Planer? Da ist doch ein Haken!“ – Falsch!

Transparenz ist mir wichtig. Ebenso wie Ihr Unternehmen, so haben auch wir nichts zu verschenken.

Sie erhalten diesen Datenschutz-Planer als Geschenk, wenn Sie jetzt das Datenschutz-Magazin „Datenschutz Aktuell“ 14 Tage kostenlos testen.

Der Grund: Datenschutz steht und fällt mit dem Verhalten der Mitarbeiter

Und kennen Sie dieses Gefühl der Verzweiflung, wenn Mitarbeiter im Alltag einfach keinen – so wirklich KEINEN – Gedanken an den Datenschutz verschwenden? (Weil sie vielleicht gerade unter Zeitdruck stehen oder sie dem Datenschutz zu wenig Bedeutung beimessen).

Hinzu kommt:

Mit Einführung der DSGVO ist das theoretische Datenschutz-Wissen der Mitarbeiter zwar mehr geworden – dafür aber auch häufig falsch!

Denn auch wenn seit Mai 2018 – als die Übergangsfrist für die DSGVO auslief – Datenschutz mehr in den Fokus geraten ist:

Im Datenschutz sind viele Halbwahrheiten und Glaubenssätze im Umlauf.

  • vermitteln Sie aktuelles Datenschutz-Wissen
  • und erhöhen das Bewusstsein für Datenschutz im Alltag.

Denn beim Umgang mit personenbezogenen Daten dürfen wir uns NICHT mit Halbherzigkeit, Bauchgefühl oder „Pi mal Daumen“-Umsetzung zufriedengeben. Zuviel hängt davon ab.

Bei „Datenschutz aktuell“ geht es uns genau darum:

Wie überzeugen Sie Mitarbeiter von der Wichtigkeit von DSGVO, BDSG und IT-Sicherheit im Alltag, so dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter

  • eventuelle Lücken zuverlässig schließen
  • und dadurch allen rechtlichen Vorgaben gerecht werden

Die Lösung: Nutzen Sie die fix und fertigen Vorlagen von „Datenschutz Aktuell“

Meine Einladung an Sie: Fordern Sie jetzt „Datenschutz aktuell“ an, um Ihre Mitarbeiter jederzeit

  • zu aktuellen Themen zu schulen.
  • bei allen Zweifelsfällen im Datenschutz kompetent zu beraten

Mein Versprechen: So erhält Datenschutz im Alltag der Mitarbeiter die Bedeutung, die ihm zusteht.

Hier 1 Ausgabe gratis testen.

Ich freue mich auf Sie!

Meine Einladung:

Testen Sie JETZT die neue Ausgabe von „Datenschutz Aktuell“ einmal GRATIS auf meine Kosten!

>> Sie erhalten diese Datenschutz-Planer als Geschenk zum Sofort-Download <<

Garantie: Der Datenschutz-Planer verbleibt auch nach dem Test bei Ihnen – egal wie Sie sich entscheiden!

Warum sollte ich als Datenschutzbeauftragter „Datenschutz aktuell“ lesen?

Update 2025 / 2026: Alle Informationen zum aktuellen Datenschutzrecht

Welche dieser Datenschutz Fragen möchten Sie künftig in wenigen Minuten wieder vom Tisch haben?
In „Datenschutz aktuell“ finden Sie alle Antworten:

  • Datenschutz und Homeoffice: So arbeiten Ihre Mitarbeiter auch von Zuhause sicher.
  • Ihr Unternehmen hat eine DSGVO-Abmahnung bekommen? – Gehen Sie jetzt in diesen 5 Schritten vor.
  • Nur Bußgelder verteilen? Diese 3 anderen Rechte haben die Datenschutz Aufsichtsbehörden nach Art. 58 DSGVO.
  • Großer Kompetenzcheck Datenschutzbeauftragter: Prüfen Sie Ihre Soft Skills wie Analysefähigkeit, Urteilsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Ausdrucksvermögen, Gesprächsführung, Präsentationstechniken, Projektmanagement. (Selbsttest)
  • Schulungsvorlage und Motivationsschreiben: So gewinnen Sie Führungskräfte als Multiplikatoren.
  • Datenschutz zu teuer? – 3 Bereiche, wo Sie jetzt problemlos sparen können.
  • Auftragsdatenverarbeitung: was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Nur so schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung, Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus.
  • Sicherheit der Datenverarbeitung: 7 Fragen und Antworten zum Art. 32 DSGVO.
  • Aktuelle Gesetzeslage: Diese neuen TOMs regelt das 2. DSAnpUG EU.
  • Besucher mit Empfangsbildschirm begrüßen? – Warum Sie jetzt davon abraten sollten.
  • Datenschutzverstoß durch Erste Hilfe? – In 3 Prüf Schritten lösen Sie jetzt den „Konflikt“ zwischen Daten- und Arbeitsschutz.
  • Welche Arbeitsmaterialien und Ausstattungen (Personal, Sach- und finanzielle Mittel) Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen MUSS.
  • Video Überwachung von Verkaufsräumen: Von § 4 BDSG neu werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken … Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern. [Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Videoüberwachung rechtlich auf der sicheren Seite sind.]
  • Polizei will Daten Herausgabe: So gehen Sie in 5 Schritten richtig vor. (Checkliste)
  • Einwilligung in den Erhalt von Werbung? – Unter welchen Voraussetzungen sie nach Art. 7 DSGVO überhaupt gültig ist … und vor Gericht Bestand hat.
  • In welchen Fällen laut Erwägungsgrund 47 Satz 7 zur DSGVO Direktwerbung als „berechtigtes Interesse“ zählt … und wie Sie damit nachträgliche Einwilligungen in Werbung einholen können.
  • Das sind Ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben als Datenschutzbeauftragter nach DSGVO … und welche Position die Aufsichtsbehörden zur persönlichen Haftung des DSB einnehmen.
  • So dokumentieren Sie die Wichtigkeit Ihrer Tätigkeit gegenüber der Geschäftsleitung: Lesen Sie in „Datenschutz aktuell“, wie Sie mit einem einzigen Blatt Papier Kompetenz und Engagement demonstrieren.
  • Ihr Geschäftsführer gibt Ihnen beim Datenschutz dauernd Anweisungen? Das darf er laut Art. 38 DSGVO oft gar nicht! Hier erfahren Sie, wie Sie taktisch richtig reagieren – und Ihre Rechte selbstsicher durchsetzen.
  • So motivieren Sie Ihre Kollegen für das Thema Datenschutz: Nichts ist schlimmer als Mitarbeitern Dinge vermitteln zu wollen, mit denen sie in ihrer täglichen Arbeit nichts anfangen können. Welche Praxis-Kniffe sich bewährt haben, um eine interessante Weiterbildungs Schulung zum Thema Datenschutz zu veranstalten.

Wenn Sie mit „Datenschutz aktuell“ auch nur ein Problem lösen können, werden Sie bald nicht mehr darauf verzichten wollen. Und Sie haben nichts zu verlieren:

Denn bevor Sie sich für „Datenschutz aktuell“ entscheiden, testen Sie erst einmal eine kostenlose Test-Ausgabe volle 14 Tage auf Ihrem eigenen Schreibtisch. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

Lassen Sie sich daher in Ihrem eigenen Interesse heute noch eine Probe Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ zuschicken. Klicken Sie einfach auf diesen Button:

„Datenschutz aktuell“ ist speziell für Datenschutzbeauftragte konzipiert, die das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen.

Und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen …

Geht es Ihnen auch so?

Dann sollten Sie sich GRATIS und ohne Risiko heute noch eine Test Ausgabe von „Datenschutz aktuell“ kommen lassen. Hier klicken!

„Datenschutz aktuell“ hilft Ihnen mit Checklisten, Praxis Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen, Arbeitshilfen und Schritt für Schritt Anleitungen bei praktisch JEDEM Problem rund um das Thema Datenschutz.

Sie brauchen nur noch eine Checkliste abzuhaken, einen Musterbrief zu übernehmen … und schon haben Sie das Thema wieder vom Tisch.

Egal, ob zum Beispiel Vorabkontrolle, Verarbeitungsverzeichnis, Videoüberwachung, E Mail Weiterleitung, Austausch von Kundendaten, Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten, Anfragen beantworten, Schulungen durchführen:

Sie können mit „Datenschutz aktuell“ viel souveräner argumentieren und belegen:

Vielleicht haben auch Sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass dem Papier eher geglaubt wird als dem Datenschützer. Mit „Datenschutz aktuell“ drehen Sie den Spieß um und nutzen genau das aus!

Leser-Meinung zu „Datenschutz aktuell“

„Datenschutzrechtliche Aspekte … werden von Geschäftsführern und Vorständen häufig nur sehr schwach wahrgenommen – obwohl das Haftungsrisiko für die Unternehmen beträchtliche Auswirkungen haben kann …

Bedauerlicher Weise werden Sachverhalte in Bezug auf diese Themen häufig außergerichtlich beigelegt,
so dass es keine wirklich nenneswerten Präzedenzfälle gibt und die Geschäftsführer bzw.
Vorstände oft nur mit Mühe von der Wichtigkeit … überzeugt werden können.

„Datenschutz aktuell“ bietet hierzu Hilfestettungen sowie Hinweise … weiterführend unterstützt „Datenschutz aktuell“ sowohl durch Fallbeispiete als auch durch vorformulierte Beispielschriftstücke, die Argumentation gegenüber den Organen einer Gesellschaft zu diesem Themenkomplex.“

Leser Datenschutz aktuell

3. Zwischenbilanz § 58 DSGVO – So massiv greifen Aufsichtsbehörden inzwischen mit Bußgeldern durch

14,5 Millionen Euro Bußgeld für einen Immobilienkonzern verhängte die Berliner Datenschutzbehörde am 30. Oktober 2019. Vorausgegangen waren Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019, bei denen festgestellt wurde, dass das Unternehmen für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein unzureichendes Archivsystem verwendete. Dieses System sah laut Aufsichtsbehörde keine Möglichkeit vor, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Die Bußgeldentscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.

35,3 Millionen Euro Bußgeld verhängte am 1. Oktober 2020 der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gegen eine Modekette. Der Anlass: Im Servicecenter des Onlineshops sei über Jahre hinweg das Privatleben von Beschäftigten überwacht worden, so die Aufsichtsbehörde. Notizen über Urlaube und Krankheitsdiagnosen seien auf einem Netzlaufwerk dauerhaft gespeichert worden. Zusätzlich hätten sich einige Vorgesetzte über Einzel- und Flurgespräche ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeiter angeeignet, das auch familiäre Problemen sowie religiöse Bekenntnisse umfasste. Die Erkenntnisse wurden teilweise aufgezeichnet, digital gespeichert und waren mitunter für bis zu 50 weitere Führungskräfte im ganzen Haus lesbar.

Zugegeben – so spektakuläre Fälle mit hohen Bußgeldern sind auch seit Einführung der DSGVO immer noch selten. Und Datenschutzbehörden sprechen nicht immer direkt ein Bußgeld aus, sondern können auch warnen oder anweisen (Art. 58 DSGVO).

Doch mit dem Bußgeldkatalog der DSGVO haben die Aufsichtsbehörden ein mächtiges Instrument in der Hand, um dem Datenschutz mehr Geltung zu verleihen. Dabei gilt:

  • Bußgelder können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen € betragen.
  • Ein Verstoß gegen die DSGVO oder ein Missbrauch von personenbezogenen Daten liegt schon vor, wenn die Daten zu Zwecken genutzt werden, für die sie nicht erhoben wurden. So ist es bereits ein Missbrauch, wenn die Marketingabteilung ein Gewinnspiel veranstaltet und die dort erhobenen Adressdaten der Mitspieler ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken per E-Mail oder Telefon nutzt.

Beispiele aus der Aufsichtspraxis, die mit Bußgeldern von bis zu 80.000 € belegt wurden:

  • Eine Klinik übergab die Kopie eines Schwerbehindertenausweises versehentlich an den falschen Patienten.
  • Einige Bankkunden konnten beim Online-Banking die Kontoauszüge Dritter einsehen.
  • Bei einem Hackerangriff auf einen Webshop wurden Kundendaten unbefugt kopiert.
  • Ein Hotel konnte nicht ausschließen, dass durch einen erpresserischen Hackerangriff Kreditkarten oder andere Kundendaten aus seinem Buchungssystem in falsche Hände gerieten.
  • Bei einer Feuerwehr des Landes Bremen wurden sämtliche Telefonate aufgezeichnet, nicht nur die Notrufe, sondern alle ausgehenden und eingehenden Gespräche.
  • Aufgrund unzureichender interner Kontrollmechanismen landeten Gesundheitsdaten im Internet: 80.000 € Einzelstrafe

Sie sehen selbst: Es sind auch häufig vermeintlich kleine Datenpannen, die zu immens hohen Bußgeldern führen und jedes Unternehmen treffen können!

Daher ist umso wichtiger, dass Sie als Datenschutzbeauftragter Ihr Unternehmen schützen und vor Geldbußen und Image-Schäden bewahren.

Mit dem brandneuem Schulungspaket zu DSGVO, BDSG, IT-Sicherheit & Co. haben Sie das passende Rüstzeug, um Datenpannen vorzubeugen. So vermeiden Sie schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen!

Gratis-Geschenk: Datenschutz-Planer
(Hier anfordern).

Gratis-Ausgabe: „Datenschutz aktuell“
(Hier anfordern).

4. Datenschutz in der Personalabteilung: Was der Chef darf … und welche (neuen) Rechte die Mitarbeiter haben

Ob heimliche Kontrolle im Home-Office, Videoüberwachung oder moderne Bewerbungsverfahren über Zoom o. ä.:

Die wichtigste Frage, die Sie hier in den nächsten Wochen bestimmt erhalten werden, ist:

„Datenschutz aktuell“ dröselt den Arbeitnehmerdatenschutz für Sie leicht verständlich auf, damit Sie jederzeit Fragen wie diese rechtssicher beantworten:

  • „Bitte löschen Sie meine Daten“ – Warum Ihre Personalabteilung dieser Aufforderung von Bewerbern unbedingt nachkommen sollte … und welche heimlichen Windows-Speicherorte sie dabei unbedingt berücksichtigen muss.
  • 3 Gründe, warum Sie Ihrem Recruiting von Bewerbungsgespräche über Zoom, Skype & Co. abraten sollten … und welche Alternativen es gibt.
  • Wenn Beschäftigte klauen: Diese strengen Auflagen gelten für die Videoüberwachung … und wie Sie ggf. Ihren Betriebsrat einbeziehen.
  • Arbeitszeitbetrug im Home-Office? – Diese Punkte MUSS Ihre Stellungnahme zur heimlichen Kontrolle zwingend enthalten.
  • Wenn Mitarbeiter ausscheiden: Darf die IT das E-Mail-Postfach einfach beim Nachfolger einhängen? … Ja, unter diesen Bedingungen.
  • Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen: Dürfen die Kollegen jetzt auf E-Mails zugreifen? … Und dürfen die überhaupt von der Erkrankung wissen?
  • Mitarbeiter-Umfragen: welche Daten bei der Erhebung unbedingt (!) anonymisiert werden müssen.
  • In welchen Fällen der Betriebsrat bei Datenschutz und Datensicherheit am Arbeitsplatz mitbestimmen darf – und in welchen nicht.

Damit Sie in Fällen wie diesen bestens informiert sind und Ihre Personalabteilung kompetent und sicher selbst bei schwierigen Datenschutzfragen beraten können, liefert „Datenschutz aktuell“ Ihnen immer aktuelles Wissen und Tipps zur direkten Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Mit „Datenschutz aktuell“ erreichen Sie Ihre Datenschutzziele deutlich schneller als Sie es sich jetzt vielleicht vorstellen können und finden Gehör in den Fachabteilungen!

Gratis-Geschenk: Datenschutz-Planer
(Hier anfordern).

Gratis-Ausgabe: „Datenschutz aktuell“
(Hier anfordern).

5. Wer schreibt bei „Datenschutz aktuell“ eigentlich?

Andreas Würtz ist Rechtsanwalt und widmet sich in erster Linie Fragen aus dem Datenschutz- und Arbeitsrecht. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Privacy Professional (CIPP/E, CIPM, FIP), ISO-27001-Lead-Auditor und Krisenkommunikationsmanager.

Seit 2005 berät er Unternehmen, vom Start-up bis zum internationalen Konzern, wie man datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden kann. Sein Know-how und seine Erfahrungen machen ihn zum Profi aus der Praxis. Der langjährige Chefredakteur von „Datenschutz aktuell“ ist Referent auf Datenschutzveranstaltungen und veröffentlicht neben Fachbeiträgen auch Praxishilfen für Datenschützer in Unternehmen.

Er ist bekannt für seine leicht nachvollziehbaren Erläuterungen und pragmatischen sowie schnell umsetzbaren Empfehlungen.

Sie haben Fragen zu „Datenschutz aktuell“?

Wo erhalte ich Antworten auf weitere Fragen? Wie erreiche ich Ihren Kundendienst?

kundenservice@vnr.de

0228 9550-160

www.privacyxperts.de

Unser Kundendienst ist für Sie persönlich jederzeit erreichbar!

Leser M.B. berichtet über die Redaktionssprechstunde:

„Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, die mir nun zeigt, dass solche Fälle nicht „mal eben" mit einem Hinweis auf Datenschutz oder dem Recht auf Information abgehandelt werden können. Sie haben mir damit sehr geholfen, wie mit vielen Artikeln aus Ihrer Publikation auch, die ich immer mit großem Interesse lese."

M.B., externer Datenschutzbeauftragter

Gratis-Geschenk: Datenschutz-Planer
(Hier anfordern).

Gratis-Ausgabe: „Datenschutz aktuell“
(Hier anfordern).

6. Ihre 2 GRATIS-Geschenke – mit denen Sie Ihren Arbeitsalltag erleichtern und Ihre Datenschutz-Maßnahmen jederzeit im Blick haben:

GRATIS Geschenk Nr. 1

Die aktuelle Ausgabe „Datenschutz aktuell“ inkl. Zugang zum Premiumbereich

(Wert: 22,95 €, für Sie: 0 €)

GRATIS Geschenk Nr. 2

Der Datenschutz-Planer


Für Sie: 0 €

Was nichts kostet, ist nichts wert? Falsch, denn Sie erhalten diese wertvollen Geschenke deshalb, weil ich überzeugt bin, dass Sie auf „Datenschutz aktuell“ nicht mehr verzichten möchten. Probieren Sie’s aus – Sie und Ihr Unternehmen können nur gewinnen!

Dieses Angebot ist sehr begehrt!

In wenigen Sekunden geht's weiter ...

Dieser Hinweis schließt automatisch